Organe

Organe und Einrichtungen des Kreisschützenverbandes

Die Erledigung der vielfältigen Aufgaben und Geschäftsprozesse des Kreisverbandes erfordert eine gut funktionierenden Verbandsorganisation. Diese wurde in den über 70 Jahren des Bestehens des Kreisverbandes entwickelt und ständig den Erfordernissen des Schützenwesens angepasst sowie erweitert.

Die Organe des Verbandes sind: der Vorstand, der Beirat, der Gesamtvorstand und die Delegiertenversammlung.

Kreisvorstand

Der Kreisvorstand besteht aus elf Vorstandsmitgliedern. Dem Präsidenten, 4 Vizepräsidenten, Schatzmeister, Schriftführer/in, Schießsportleiter, Damenleiterin, Jugendleiter/in und Kreismusikleiter. Man sagt auch, diese elf Vorstandsmitglieder bilden den "geschäfts- führenden Vorstand". Sie entscheiden gleichberechtigt. Geschäftsgrundlagen für ihr Handeln und Wirken sind die Satzung, die Geschäftsordnung und die Ehrungsordnung. Jedes Vorstandmitglied hat einen Vertreter.

Der Vorstand tritt in der Regel monatlich zusammen, diskutiert und berät aktuelle Themen des Kreisverbandes, fällt Entscheidungen und führt, falls erforderlich, Neuerungen ein und setzt diese nach innen und nach außen durch. An den Sitzungen des Vorstandes nehmen ständig der/ die Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit und der 2. Kreisschießsportleiter teil.

Um die jährlich gesteckten Ziele zu erreichen, muss der Vorstand wirtschaftlich handeln und ständig nach neuen Mittel Ausschau halten.

Der Kreisvorstand wird auf Vorschlag der Delegierten auf der Delegiertenversammlung gewählt.

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